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Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen. Ein Verstoß könne Schröder nicht nachgewiesen werden, entschied die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover am Montag in erster Instanz. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.
Zuständig für das Parteiordnungsverfahren war die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover, weil Schröder Mitglied des dazu gehörenden Ortsvereins Oststadt-Zoo ist. Nach dem Unterbezirk sind bis zu zwei weitere Instanzen möglich: der SPD-Bezirk Hannover sowie die SPD-Bundesschiedskommission.
Schröder steht seit langem wegen seiner Nähe zu Kremlchef Wladimir Putin und zur russischen Öl- und Gaswirtschaft in der Kritik. Auch nach der russischen Invasion in die Ukraine im Februar hat er sich nach Auffassung auch vieler SPD-Genossen nicht ausreichend von Russland distanziert.
Gleich 17 regionale Parteivereine hatten deshalb das Ordnungsverfahren gegen ihn beantragt; hinzu kamen weitere Anträge, die den formalen Vorgaben nicht entsprachen. Die Schiedskommission in Hannover hatte im Verfahren Mitte Juli parteiöffentlich, aber unter Ausschluss der Medien verhandelt. Schröder selbst war dazu nicht erschienen und hatte auch keinen Anwalt geschickt.
#gerhardschröder #spd
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